Kandidat für den Rat der Stadt Nordhorn · Wahlbereich I – Nord · Listenplatz 5

Wahl & Service

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Wann gewählt wird, was Wahlbereich und Wahlbezirk unterscheidet – und wo die amtlichen Informationen der Stadt Nordhorn zu finden sind.

Wer wählt wann, wo und mit wie vielen Stimmen? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Angaben zur Kommunalwahl in Nordhorn – sachlich und ohne Werbung, mit Verweis auf die amtlichen Quellen.

Ich habe die Informationen zusammengestellt, weil im Wahlkampf oft Begriffe durcheinandergehen – vor allem „Wahlbereich“ und „Wahlbezirk“. Verbindlich sind immer die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Nordhorn und Ihre persönliche Wahlbenachrichtigung.

Mittlerweile sind die Wahlbenachrichtigungskarten verschickt worden.

Übersicht der Straßen im Wahlbereich I

Wahltag

Der Wahltermin

Am Wahltag sind die Wahllokale zehn Stunden lang geöffnet. Wer an diesem Sonntag nicht vor Ort sein kann, beantragt rechtzeitig die Briefwahl.

Sonntag

8:00 bis 18:00 Uhr

Den Termin hat die Niedersächsische Landesregierung am 19.05.2025 festgesetzt.

Was an diesem Tag gewählt wird

  • Rat der Stadt Nordhorn
  • Bürgermeisterin oder Bürgermeister der Stadt Nordhorn
  • Kreistag des Landkreises Grafschaft Bentheim
  • Landrätin oder Landrat des Landkreises Grafschaft Bentheim

Für jede dieser Wahlen erhalten Sie einen eigenen Stimmzettel. Die Wahlbenachrichtigung der Stadt Nordhorn nennt Ihr Wahllokal.

Wer wählen darf – und wie gewählt wird

Alter
Wählen darf, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist – also spätestens am 13. September 2010 geboren wurde.
Staatsangehörigkeit
Wahlberechtigt sind Deutsche sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
Wohnsitz
Der Wohnsitz muss seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet liegen. Für die Ratswahl ist das die Stadt Nordhorn, für die Kreistagswahl der Landkreis Grafschaft Bentheim.
Drei Stimmen
Jede wahlberechtigte Person hat bei jeder Wahl drei Stimmen.
Häufeln (Kumulieren)
Alle drei Stimmen dürfen einer einzigen Liste oder einer einzigen Bewerberin beziehungsweise einem einzigen Bewerber gegeben werden.
Verteilen (Panaschieren)
Die Stimmen dürfen auch auf mehrere Listen und auf mehrere Bewerberinnen und Bewerber verteilt werden.
Sitzverteilung
Die Sitze werden nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer verteilt.
Keine Sperrklausel
Bei der Kommunalwahl gibt es keine Mindestprozenthürde.
Wahlperiode
Der neu gewählte Rat arbeitet fünf Jahre.

Wo ich kandidiere

Wahlbereich I – Nord

Zwei Begriffe klingen ähnlich und werden häufig verwechselt: Wahlbereich und Wahlbezirk. Der Unterschied ist einfach – und er entscheidet darüber, welchen Stimmzettel Sie bekommen.

Wahlbereich

Bestimmt, wen Sie wählen können

Für die Ratswahl ist Nordhorn in vier Wahlbereiche aufgeteilt: I – Nord, II – Ost, III – Süd und IV – West. Jeder Wahlbereich hat eigene Kandidatenlisten und damit einen eigenen Stimmzettel. Sie wählen also die Bewerberinnen und Bewerber aus Ihrem Wahlbereich.

Karlheinz Schnieders kandidiert für die CDU auf Listenplatz 5 im Wahlbereich I – Nord.

Wahlbezirk

Bestimmt, wo Sie wählen gehen

Der Wahlbezirk – auch Stimmbezirk genannt – ist die organisatorische Untereinheit mit genau einem Wahllokal. Er dient nur der praktischen Durchführung und hat mit den Kandidatenlisten nichts zu tun. In Nordhorn gibt es 33 Wahlbezirke für die Urnenwahl.

Der Wahlbereich I – Nord besteht aus acht Wahlbezirken: 101, 102, 103, 105, 106, 108, 111 und 113.

Kurz gesagt: Der Wahlbereich sagt, welche Namen auf Ihrem Stimmzettel stehen. Der Wahlbezirk sagt, in welchem Raum Sie Ihr Kreuz machen. Ein Wahlbereich umfasst mehrere Wahlbezirke.

Welcher Wahlbereich gilt für meine Adresse?

Welche Straße zu welchem Wahlbereich und zu welchem Wahllokal gehört, legt die Stadt Nordhorn amtlich fest. Verbindlich ist allein das amtliche Straßenverzeichnis der Wahlbereiche mit Wahlbezirken und Wahllokalen sowie die Auskunft des Wahlamtes. Eine hier abgedruckte Straßenliste könnte veralten – deshalb verweisen wir bewusst auf die Originalquellen.

Am schnellsten geht es über das GEO-Portal der Stadt: Adresse eingeben, und Wahlbereich, Wahlbezirk und Wahllokal werden angezeigt. Ihre persönliche Wahlbenachrichtigung nennt das zuständige Wahllokal ebenfalls.

Wahllokal im GEO-Portal suchen (öffnet in einem neuen Tab) Amtliche Wahlinformationen der Stadt (öffnet in einem neuen Tab)

Amtlich zugelassen

Die CDU-Liste im Wahlbereich I – Nord

Der Gemeindewahlausschuss hat die Wahlvorschläge am 27. Juli 2026 zugelassen. Das ist die vollständige Liste der CDU für den Wahlbereich I – Nord, so wie sie im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Wahlvorschlag der CDU für die Ratswahl am 13. September 2026, Wahlbereich I – Nord
Platz Name Beruf Jahrgang
1 Hochmann, Sebastian Haupt- und Realschullehrer 1989
2 Thole, Heike Sozialpädagogin 1979
3 Döhe, Kevin Industriekaufmann 1993
4 Müller, Thorsten Hotelier 1968
5 Schnieders, Karlheinz Kandidat dieser Website Geschäftsführer HSK 1970
6 Proes, Gerold Landmaschinenmechaniker 1979
7 Harink, Jörn IT-Systemadministrator / Betriebswirt Landwirtschaft 1976
8 Gottschlag, Marc Rechtsanwalt und Notar 1976
9 Klose, Alexander Unternehmensberater 1994
10 Höhn, Laura-Marie Lehrerin 1994
11 Dr. Kramer, Malte Rechtsanwalt 1988

Quelle: Amtsblatt für die Stadt Nordhorn Nr. 21/2026 vom 27.07.2026, Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge. Alle Bewerberinnen und Bewerber sind mit Wohnort Nordhorn eingetragen.

Im Wahlbereich I – Nord wurden insgesamt acht Wahlvorschläge zugelassen: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, IPG, AfD, Die Linke und B!FN. Die vollständigen Listen aller Parteien und Wählergruppen stehen im Elektronischen Amtsblatt der Stadt Nordhorn.

Angaben ohne Gewähr

Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Informationen zur Kommunalwahl zusammen. Sie ist ein privates Angebot des Kandidaten und keine amtliche Veröffentlichung. Verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Nordhorn und die Auskünfte des Wahlamtes.

Wahlamt der Stadt Nordhorn, Ordnungsabteilung
Stadthaus II, Büchereiplatz, 48529 Nordhorn
Telefon: 05921 878-113
E-Mail: ordnungsamt@nordhorn.de

Zur amtlichen Wahlseite der Stadt Nordhorn (öffnet in einem neuen Tab)

Stand der Angaben:

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