Kandidat für den Rat der Stadt Nordhorn · Wahlbereich I – Nord · Listenplatz 5

Wahl & Service

Wahlbereich I – Nord

Wann gewählt wird, was Wahlbereich und Wahlbezirk unterscheidet – und wo die amtlichen Informationen der Stadt Nordhorn zu finden sind.

Der Wahlbereich I besteht aus den folgenden Straßen und Wahlbezirken:


WB I; WBZ 102
Gymnasium, Stadtring 29

Alfred-Delp-Straße
Am Strampel
Batteurstraße
Bismarckstraße
Blücherstraße
Dietrich-Bonhoeffer-Straße
Euregiostraße (Teil)*
Färbereistraße
Fürstenstraße
Geschwister-Scholl-Straße
Gneisenaustraße
Jahnstraße;
Nur gerade HNrn
Julius-Leber-Straße
Kaiserstraße
Kalanderweg
Karderieweg
Königstraße
Kolpingstraße
Kornmühlensteg
Kurt-Huber-Straße
Moltkestraße
Parkstraße
Scharnhorststraße
Stadtring;
24 bis 32b (nur gerade)
Steinmaate
Theodor-Haubach-Straße
Uferstraße
Webereistraße
Wilhelm-Leuschner-Straße


WB I; WBZ 103
Pestalozzi Grundschule, Pestalozzistr. 23

Adlerstraße
Am Koppelgraben
Auf dem Hannesch
Elsternstraße
Euregiostraße HNr. 163
Fasanenstraße
Finkenstraße
Fuchsweg
Heerendiek
Helene-Weber-Straße
Hippocampus
Kiesweg
Kleiberweg
Kleine Straße
Klosterstraße
Kohlandweg
Koppelstraße
Kuckuckstraße
Marie-Juchacz-Straße
Meisenstraße
Mühlenesch
Neuenhauser Straße;
131 bis Ende (nur
ungerade HNrn.),
160 bis Ende
(nur gerade HNrn.)
Niederfeldstraße
1 bis Ende (nur
ungerade HNrn.)
Paradiesweg
Schlachthofstraße
Schnepfenstraße
Schwalbenstraße
Spechtstraße
Taubenstraße
Veldhauser Straße;
181 – 267 (ungerade
HNrn.), und 214 – 300
(gerade HNrn.)
Wichernstraße
Zum Vechtetal


WB I; WBZ 105
Grundschule am Roggenkamp, Am Roggenkamp 14

Albert-Schweitzer-Straße
Am Graben
Am Roggenkamp
Buschkamp
Calvinstraße
Clemensstraße
Gorch-Fock-Straße
Graf-Luckner-Straße
Hakenstraße;
1 – 45 (ungerade HNrn.),
2 – 50 (gerade HNrn.)
Hohenkörbener Weg;
21 – 220
Kistemakerstraße
Melanchthonstraße
Neuenhauser Straße;
51 – 129 (nur ungerade
HNrn.),
66 – 158 a (nur gerade
HNrn.)
Potgeterstraße
Proeskamp
Querstraße
Rovenkampstraße
Schievenheim
Skagerrakstraße
Stadtgrund
Veldhauser Straße;
2 – 98 (gerade HNrn.),
1 – 85 (ungerade HNrn.)
Zur Beeke
Zwinglistraße


WB I; WBZ 106
Schulzentrum Deegfeld, Deegfelder Weg 90

Altendorfer Diek
Altendorfer Ring*
Am Rakers Kamp
Am Süd-Nord-Kanal
Anninkskamp
Bakelder Kamp
Brökers Kamp
Brunnenstraße
Diekmannsmaate
Echelpool
Goorstiege
Im Wiesengrund
Koelmanns Maate
Lindschulteweg
Lübbenweg
Marrinkskamp
Marrinksweg
Nach Schleuse I
Nach Schleuse II
Rottweg


WB I; WBZ 108
Grundschule Bookholt, Veldhauser Straße 304

Am Baalbusch
Am Brömmelkamp*
Am Brook*
Am Deepert*
Am Kamp*
Am Löninks Feld
Am Stubben*
Am Teekamp
An Bargers Hof
Auf dem Brande*
Baaldiek
Bakkertskamp
Barrinkbölt
Berglandstraße
Bergstraße
Birkhahnweg
Blindegoarsdiek
Bookholter Heide
Büschersstiege
Dessel*
de-Wilde-Straße*
Dinkelstraße
Emsstraße
Fuhlfarvendiek
Fuhlndiek
Geertskamp*
Grovenstiege
Heckelstraße
Hohenkörbener Weg,
221 – 339
Im Katte*
Im Möllngoar*
Im Moor*
Kattertsweg
Knüversdiek
Kranichweg
Lange Böltien*
Leferskamp
Lohner Straße
Maschweg
Möllnweg
Möwenstraße
Östl. Dwarsdiek
Rademakersstiege
Rebhuhnweg
Reiherstraße
Ringweg zur Hoanöst
Roadiek
Roetspiek*
Schievinkstraße
Schippkamp
Schleusenstraße
Schoapdiek*
Schoolstege
Schroandiek*
Schwanenstraße
Strootmannsweg
Stubbenbrooksdiek
Vechtedamm
Veldhauser Straße;
269 bis 469 (un-
gerade HNrn.) und
302 bis 472 (gera-
(de HNrn.)
Völlinksfeld*
Westlicher Dwarsdiek
Zu den Mayen
Zum Free*
Zum Hoest*
Zum Loag
Zum Wellmer
Zur Maate*
Zur Vechte
Zur Wallstroot
Zuschlagstraße


WB I; WBZ 111
Pestalozzi Grundschule, Pestalozzistr. 23

Amselstraße
Bodelschwinghstraße
Bookholter Straße
Comenuisstraße
Drosselstraße
Fröbelstraße
Hakenstraße;
49 bis Ende (ungerade
HNrn.), 52 bis Ende
(gerade HNrn.)
Harm-Weverschen-Straße
Hohefeldstraße
Hüttenkamp
Lerchenstraße
Lilienthalstraße
Nachtigallenweg
Niederfeldstraße;
2 bis 22 (gerade HNrn.)
Pestalozzistraße
Pieperstraße
Pirolweg
Richthofenstraße
Rotkehlchenweg
Veldhauser Straße;
87 – 179 (unge-
rade HNrn.) und
100 – 212 (gerade HNrn.)
Weddigenstraße
Zaunkönigweg
Zeisigstraße
Zum Camp


WB I; WBZ 113
Schulzentrum Deegfeld, Deegfelder Weg 90

Adriaanskamp
Am Ems-Vechte-Kanal
Am Nordfriedhof
Avereskamp
Baldersweg
Taubenstraße
Veldhauser Straße;
181 – 267 (ungerade
HNrn.), und 214 – 300
(gerade HNrn.)
Wichernstraße
Zum Vechtetal


WB I; WBZ 105
Grundschule am Roggenkamp, Am Roggenkamp 14

Albert-Schweitzer-Straße
Am Graben
Am Roggenkamp
uschkamp
Calvinstraße
Clemensstraße
Gorch-Fock-Straße
Graf-Luckner-Straße
Hakenstraße;
1 – 45 (ungerade HNrn.),
2 – 50 (gerade HNrn.)
Hohenkörbener Weg;
21 – 220
Kistemakerstraße
Melanchthonstraße
Neuenhauser Straße;
51 – 129 (nur ungerade
HNrn.),
66 – 158 a (nur gerade
HNrn.)
Potgeterstraße
Proeskamp
Querstraße
Rovenkampstraße
Schievenheim
Skagerrakstraße
Stadtgrund
Veldhauser Straße;
2 – 98 (gerade HNrn.),
1 – 85 (ungerade HNrn.)
Zur Beeke
Zwinglistraße


WB I; WBZ 106
Schulzentrum Deegfeld, Deegfelder Weg 90

Altendorfer Diek
Altendorfer Ring*
Am Rakers Kamp
Am Süd-Nord-Kanal
Anninkskamp
Bakelder Kamp
Brökers Kamp
Brunnenstraße
Diekmannsmaate
Echelpool
Goorstiege
Im Wiesengrund
Koelmanns Maate
Lindschulteweg
Lübbenweg
Marrinkskamp
Deegfelder Weg
Kockstiege
Koggenweg
Lehmkamp
Möllerskamp
Neuer Kamp
Prahmweg
Schutenweg
Treidelweg
Zum Wasserwerk

Wahltag

Der Wahltermin

Am Wahltag sind die Wahllokale zehn Stunden lang geöffnet. Wer an diesem Sonntag nicht vor Ort sein kann, beantragt rechtzeitig die Briefwahl.

Sonntag

8:00 bis 18:00 Uhr

Den Termin hat die Niedersächsische Landesregierung am 19.05.2025 festgesetzt.

Was an diesem Tag gewählt wird

  • Rat der Stadt Nordhorn
  • Bürgermeisterin oder Bürgermeister der Stadt Nordhorn
  • Kreistag des Landkreises Grafschaft Bentheim
  • Landrätin oder Landrat des Landkreises Grafschaft Bentheim

Für jede dieser Wahlen erhalten Sie einen eigenen Stimmzettel. Die Wahlbenachrichtigung der Stadt Nordhorn nennt Ihr Wahllokal.

Wer wählen darf – und wie gewählt wird

Alter
Wählen darf, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist – also spätestens am 13. September 2010 geboren wurde.
Staatsangehörigkeit
Wahlberechtigt sind Deutsche sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
Wohnsitz
Der Wohnsitz muss seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet liegen. Für die Ratswahl ist das die Stadt Nordhorn, für die Kreistagswahl der Landkreis Grafschaft Bentheim.
Drei Stimmen
Jede wahlberechtigte Person hat bei jeder Wahl drei Stimmen.
Häufeln (Kumulieren)
Alle drei Stimmen dürfen einer einzigen Liste oder einer einzigen Bewerberin beziehungsweise einem einzigen Bewerber gegeben werden.
Verteilen (Panaschieren)
Die Stimmen dürfen auch auf mehrere Listen und auf mehrere Bewerberinnen und Bewerber verteilt werden.
Sitzverteilung
Die Sitze werden nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer verteilt.
Keine Sperrklausel
Bei der Kommunalwahl gibt es keine Mindestprozenthürde.
Wahlperiode
Der neu gewählte Rat arbeitet fünf Jahre.

Wo ich kandidiere

Wahlbereich I – Nord

Zwei Begriffe klingen ähnlich und werden häufig verwechselt: Wahlbereich und Wahlbezirk. Der Unterschied ist einfach – und er entscheidet darüber, welchen Stimmzettel Sie bekommen.

Wahlbereich

Bestimmt, wen Sie wählen können

Für die Ratswahl ist Nordhorn in vier Wahlbereiche aufgeteilt: I – Nord, II – Ost, III – Süd und IV – West. Jeder Wahlbereich hat eigene Kandidatenlisten und damit einen eigenen Stimmzettel. Sie wählen also die Bewerberinnen und Bewerber aus Ihrem Wahlbereich.

Karlheinz Schnieders kandidiert für die CDU auf Listenplatz 5 im Wahlbereich I – Nord.

Wahlbezirk

Bestimmt, wo Sie wählen gehen

Der Wahlbezirk – auch Stimmbezirk genannt – ist die organisatorische Untereinheit mit genau einem Wahllokal. Er dient nur der praktischen Durchführung und hat mit den Kandidatenlisten nichts zu tun. In Nordhorn gibt es 33 Wahlbezirke für die Urnenwahl.

Der Wahlbereich I – Nord besteht aus acht Wahlbezirken: 101, 102, 103, 105, 106, 108, 111 und 113.

Kurz gesagt: Der Wahlbereich sagt, welche Namen auf Ihrem Stimmzettel stehen. Der Wahlbezirk sagt, in welchem Raum Sie Ihr Kreuz machen. Ein Wahlbereich umfasst mehrere Wahlbezirke.

Welcher Wahlbereich gilt für meine Adresse?

Welche Straße zu welchem Wahlbereich und zu welchem Wahllokal gehört, legt die Stadt Nordhorn amtlich fest. Verbindlich ist allein das amtliche Straßenverzeichnis der Wahlbereiche mit Wahlbezirken und Wahllokalen sowie die Auskunft des Wahlamtes. Eine hier abgedruckte Straßenliste könnte veralten – deshalb verweisen wir bewusst auf die Originalquellen.

Am schnellsten geht es über das GEO-Portal der Stadt: Adresse eingeben, und Wahlbereich, Wahlbezirk und Wahllokal werden angezeigt. Ihre persönliche Wahlbenachrichtigung nennt das zuständige Wahllokal ebenfalls.

Wahllokal im GEO-Portal suchen (öffnet in einem neuen Tab) Amtliche Wahlinformationen der Stadt (öffnet in einem neuen Tab)

Amtlich zugelassen

Die CDU-Liste im Wahlbereich I – Nord

Der Gemeindewahlausschuss hat die Wahlvorschläge am 27. Juli 2026 zugelassen. Das ist die vollständige Liste der CDU für den Wahlbereich I – Nord, so wie sie im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Wahlvorschlag der CDU für die Ratswahl am 13. September 2026, Wahlbereich I – Nord
Platz Name Beruf Jahrgang
1 Hochmann, Sebastian Haupt- und Realschullehrer 1989
2 Thole, Heike Sozialpädagogin 1979
3 Döhe, Kevin Industriekaufmann 1993
4 Müller, Thorsten Hotelier 1968
5 Schnieders, Karlheinz Kandidat dieser Website Geschäftsführer HSK 1970
6 Proes, Gerold Landmaschinenmechaniker 1979
7 Harink, Jörn IT-Systemadministrator / Betriebswirt Landwirtschaft 1976
8 Gottschlag, Marc Rechtsanwalt und Notar 1976
9 Klose, Alexander Unternehmensberater 1994
10 Höhn, Laura-Marie Lehrerin 1994
11 Dr. Kramer, Malte Rechtsanwalt 1988

Quelle: Amtsblatt für die Stadt Nordhorn Nr. 21/2026 vom 27.07.2026, Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge. Alle Bewerberinnen und Bewerber sind mit Wohnort Nordhorn eingetragen.

Im Wahlbereich I – Nord wurden insgesamt acht Wahlvorschläge zugelassen: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, IPG, AfD, Die Linke und B!FN. Die vollständigen Listen aller Parteien und Wählergruppen stehen im Elektronischen Amtsblatt der Stadt Nordhorn.

Angaben ohne Gewähr

Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Informationen zur Kommunalwahl zusammen. Sie ist ein privates Angebot des Kandidaten und keine amtliche Veröffentlichung. Verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Nordhorn und die Auskünfte des Wahlamtes.

Wahlamt der Stadt Nordhorn, Ordnungsabteilung
Stadthaus II, Büchereiplatz, 48529 Nordhorn
Telefon: 05921 878-113
E-Mail: ordnungsamt@nordhorn.de

Zur amtlichen Wahlseite der Stadt Nordhorn (öffnet in einem neuen Tab)

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